Aktuell
Saison : 1.Mai bis 30.September
Dann unbedingte Ruhezeiten einhalten; wie folgt:
Montag - Samstag: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
20.00 Uhr bis 08.00 Uhr des nächsten Morgen.
Sonn- und Feiertage : Ganztägig
Außerhalb der Saison gelten die gleichen Ruhezeiten nur an kirchlichen Feiertagen
Gilt auch für alle motorbetriebene Geräte, sowie
sonstige störende Geräusche.
Ausnahmen: Gemeinschaftsarbeiten und Vereinsveranstaltungen
Bei gewünschten lauten Gartenfeiern kann das Vereinshaus gegen geringes Entgelt benutzt werden.
Abstellen der Fahrzeuge : Freitags ab 17.00 Uhr bis Sonntag 20.00 Uhr in der Saison EIN Fahrzeug je Parzelle . Ein Besucherfahrzeug darf parken, wenn das Pächterfahrzeug außerhalb des Gelände bleibt. Sonderfahrzeuge stellen sich bitte auf dem Behelfsplatz ab. An sonstigen Tagen keine Einschränkungen. SCHRITTGESCHWINDIGKEIT
Die Gemeinschafts- Rasenwege dürfen nur mit Erlaubnis des Vorstandes befahren werden.
Das Einfahrtstor ist in der Saison täglich von 20.00 Uhr bis in den nächsten Morgen geschlossen zuhalten.
Der Vorstand erinnert nochmals ! : Jegliche bauliche Vorhaben wie z.B. Neu- u. Anbau von Gartenlauben,
Gewächshäuser oder sonstige Gebäude, Gartenteiche, Rasen-Neuanlagen sind nicht erlaubt, ohne das sie vom Vorstand genehmigt sind.
Lt. Bundeskleingartengesetz darf keine Parzelle eigenständig anderen Interessenten angeboten werden, hier muß ebenfalls der Vorstand vorher informiert werden.
Der Vorstand wünscht eine erfolgreiche und friedliche Saison.