Es sind Gärten mit und ohne Lauben zu verpachten.
Teilweise mit Kündigungsfristen der Vorpächter, teilweise müssen Lauben saniert werden.
Durch die hohe Nachfrage kann es zu Wartezeiten kommen.
Wir werden dann den Interessenten anschreiben, wenn passende Gärten zur Verpachtung frei werden.
Gerne vermitteln wir ein Treffen zur Besichtigung . Allerdings
sind mündliche Zusagen oder Vereinbarungen zwischen Vorpächter und Bewerber, ohne Wissen des Vereins, nicht
möglich, bzw. ungültig.
Allgemein gilt: Es darf , nach Antrag, eine Laube mit 24 qm , incl. überdachtem Freisitz errichtet werden. Außerdem gibt das Kleingartenwesen eine Drittel-Teilung der Gartenfläche vor. Gemeint ist : Ein Drittel Obst-und Gemüseanbau für die Familie, ein weiteres Drittel dient der Zierpflanzenfläche und die letzte Drittelfläche dient zur Erholung. Dazu gehört auch die Gartenlaube. Eine reine Freizeitfläche, wie es mit einem Campingplatz oder einem Feriengrundstück zu vergleichen wäre, ist nicht erlaubt.
Im Gegenzug schützt uns der Bund vor teuren Pachtpreisen. Bei uns kostet zur Zeit der Jahresbeitrag ca. 180 ,-€ , incl. Gemeinschafts- Wasser, Mitgliedschaft, Verbandszeitung, Toilettennutzung in der Saison e.c.t . Weitere Infos in einem Gerichtsurteil, welches Ihr hier einsehen könnt.
Ihr könntet sofort mit der Bewirtschaftung anfangen; selbst wenn man erstmal einen kleineren abschließbaren
Geräteschuppen hinstellen würde.
Ihr braucht natürlich Spaten, Schaufel, Harke, Beethacke, Rasenmäher, Schlecht-Wetterkleidung e.c.t......
Wasser gibt es noch nicht auf der Parzelle ( in Planung). Wasserzapfstellen für den Privatgebrauch befinden sich auf den
Hauptwegen. Ab 2024 werden Schritt für Schritt Wasseranschlüsse nach Absprache in die einzelnen Parzellen verlegt. Vorrangig soll aber für die Versorgung von Obst und Gemüse
Regenwasser gesammelt werden. Sollte mehr Wasserbedarf nötig sein, stellt der Verein Schlauchtrommeln mit Wasserzähler bereit. Die meisten Gärtner bedienen sich mit einer Gaskochstelle,
betrieben mit Propangas, und für Notbeleuchtung z.B. Solarbetrieb oder außerhalb der Ruhezeiten einen Stromgenerator. Strom, wie man es von Zuhause kennt, ist laut Bundes-Kleingartengesetz
in den Parzellen nicht vorgesehen . In unserem Vereinshaus gibt es getrennte Einzel- Toiletten mit Händewaschmöglichkeit, für die Sie einen Schlüssel erhalten
werden.
Eine Mitgliedschaft in unserem Verein ist unerlässlich. Die wichtigsten Informationen , wie Beitragsordnung, Satzung, Gartenordnung, Wasserregelung und Bauordnung werden vor Beitritt in unseren Verein auf unserer Internetseite , oder auf Wunsch schriftlich, bereitgestellt. Ansonsten hilft der Verein natürlich weiter, wenn noch keine Erfahrungen mit einem Vereins- Kleingarten gemacht wurde. Weitere Informationen gerne auf Anfrage.